Annahme der Motion wird empfohlen

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates empfiehlt einstimmig die Motion "Stimmgeheimnis - Ein Recht für alle" anzunehmen. Durch die Einführung von Abstimmungsschablonen sollen Menschen mit einer Sehbehinderung bei nationalen Abstimmungen geheim abstimmen können. Sollte der Ständerat der Empfehlung folgen wird, die Motion und die damit verbundene Einführung von Abstimmungsschablonen umgesetzt.

St. Gallen, 21.06.2022. Nachdem der Nationalrat die Motion "Stimmgeheimnis - Ein Recht für alle" einstimmig angenommen hat, setzte sich nun die Staatspolitische Kommission des Ständerates mit dem durch den SZBLIND entwickelten Lösungsansatz der Abstimmungsschablonen auseinander. Rund 260'000 stimmberechtigte Menschen mit einer Sehbehinderung oder Blindheit leben in der Schweiz und würden von der Umsetzung der Motion profitieren. Die Abstimmungsschablonen ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, zu erfühlen, wo für welche Vorlage ein Ja oder Nein eingetragen werden muss.


Die durch den SZBLIND entwickelten Abstimmungsschablonen bieten einen einfachen und pragmatischen Lösungsansatz, die Ausübung politischer Rechte von Menschen mit einer Sehbehinderung zu verbessern. Die Abstimmungsschablonen ermöglichen das selbstbestimmte Ausfüllen des Stimmzettels bei nationalen Abstimmungen, ohne dabei auf Hilfe angewiesen zu sein.

Nach der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, dem Bundesrat und dem Nationalrat empfiehlt auch die zuständige Kommission des Ständerates die Annahme des Vorstosses.
Ständerat Matthias Zopfi begründet dies folgendermassen: «Auch die Kommission des Ständerates ist einstimmig der Ansicht, dass die Motion ein wichtiges Anliegen aufnimmt. Die Möglichkeit, selbstständig an Abstimmungen teilzunehmen stärkt die politischen Rechte von Menschen mit einer Sehbehinderung. Der präsentierte Lösungsvorschlag ist bestechend und für die Betroffenen ein grosser Fortschritt.»
Voraussichtlich wird der politische Vorstoss im Rahmen der Herbstsession im Ständerat behandelt und hoffentlich auch dort angenommen.


Der Lösungsansatz und die damit verbundene punktuelle Verbesserung der politischen Rechte von Menschen mit einer Sehbehinderung bei nationalen Abstimmungen, ist ein wichtiger Schritt und ein wichtiges Zeichen von Seiten der Politik.


Die grössten Hoffnungen, um die politischen Rechte vollständig, autonom und selbstbestimmt ausüben zu können, liegt für Menschen mit einer Sehbehinderung in einem barrierefreien E-Voting in allen Phasen der politischen Partizipation.


Kontakt: Jan Rhyner, Verantwortlicher Interessenvertretung SZBLIND, tel.: 079 466 03 15; rhyner(at)szblind.ch

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