Der Ständerat hat heute eine Anpassung im Bundesgesetz über die politischen Rechte gutgeheissen, die blinden und sehbeeinträchtigten Menschen das selbstständige und geheime Abstimmen ermöglicht. Erstmals soll dieses Recht ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben werden. Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen und der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband werten die Entscheidung als wichtigen Meilenstein, betonen aber, dass weitere Schritte nötig sind, um eine vollständige politische Teilhabe sicherzustellen.
Kathrin Schellenberg
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