Stimmgeheimnis auch für Menschen mit einer Sehbehinderung

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat sich mit der Wahrung des Stimmgeheimnisses für Menschen mit Sehbehinderung bei nationalen Abstimmungen befasst. Sie hat den vom SZBLIND entwickelten Lösungsansatz der Abstimmungsschablonen gut geheissen und diesen einstimmig in den Nationalrat überwiesen.

St. Gallen, 1. April 2022. Rund 260'000 stimmberechtigte Menschen mit einer Sehbehinderung oder Blindheit leben in der Schweiz. Sie können nur mit sehender Hilfe ihre politische Rechte ausüben. Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND hat eine Abstimmungsschablone entwickelt, die es blinden und sehbehinderten Menschen ermöglicht, zu erfühlen, wo für welche Vorlage ein Ja oder Nein eingetragen werden muss. Mit der Überweisung der Kommissionsmotion zur flächendeckenden Einführung der Schablonen von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates in den Nationalrat ist eine Lösung für die Wahrung des Stimmgeheimnisses für Menschen mit Sehbehinderung in Sicht.

Die durch den SZBLIND entwickelten Abstimmungsschablonen bieten einen einfachen und pragmatischen Lösungsansatz, die Ausübung politischer Rechte von Menschen mit einer Sehbehinderung zu verbessern. Die Abstimmungsschablonen ermöglichen das selbstbestimmte Ausfüllen des Stimmzettels bei nationalen Abstimmungen, ohne dabei auf Hilfe angewiesen zu sein. Was für den Grossteil der Bevölkerung völlig selbstverständlich ist, könnte endlich auch für Menschen mit einer Sehbehinderung zur Normalität werden.

Der überzeugende Lösungsansatz fand eine breite politische Unterstützung, so dass Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP), mit den Mitunterzeichnenden Nationalrätin Greta Gysin (Grüne), Nationalrat Angelo Barrile (SP), Nationalrätin Marianne Streiff-Feller (Die Mitte), Nationalrat Gregor Rutz (SVP) und Nationalrätin Corina Gredig (GLP) einen gemeinsamen Vorstoss eingereicht haben.
„Die Benachteiligung von Menschen mit einer Sehbehinderung beim Ausfüllen der Abstimmungsunterlagen war mir bis anhin nicht bekannt. Sobald mir das klar war, wusste ich, dass wir Abhilfe schaffen müssen, so dass das Stimmgeheimnis garantiert wird. Ich bin froh, sind wir dank der Lancierung einer Kommissionsmotion einen grossen und wichtigen Schritt weiter", zeigt sich Nationalrat Andri Silberschmidt erfreut über die Überweisung in den Nationalrat.

Das Anliegen wurde in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates angenommen und wird nun an den Nationalrat überwiesen. Dieser wird voraussichtlich im Rahmen der Sommersession über den Vorstoss entscheiden und diesen bei einem positiven Entscheid dem Ständerat überweisen.

Auch wenn es sich bei diesem Lösungsansatz nur um eine punktuelle Verbesserung bei nationalen Abstimmungen handelt und das gänzlich autonome Abstimmen und Wählen noch nicht möglich sein wird, ist es ein wichtiger Schritt und ein wichtiges Zeichen. Dies insbesondere im Hinblick auf die soeben durchgeführte Evaluation der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Schweiz. Der UNO-Ausschuss bemängelt in seinem Bericht zu Händen der Schweizer Politik, dass Menschen mit Behinderungen nur über eingeschränkte Möglichkeiten zur Beteiligung in allen Phasen der politischen Entscheidungsprozesse verfügen.

Die grössten Hoffnungen, um die politischen Rechte vollständig, autonom und selbstbestimmt ausüben zu können, liegt für Menschen mit einer Sehbehinderung in einem barrierefreien E-Voting in allen Phasen der politischen Partizipation.

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Kathrin Schellenberg
Verantwortliche PR / Kommunikation Deutschschweiz
+41 71 228 68 62
schellenberg(at)szblind.ch

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