Menschen mit Behinderungen nach Erreichen des AHV-Alters

Der Nationalrat hat am 15. Dezember 2022 eine Motion sowie ein Postulat zum Thema «Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters» gutgeheissen.

Menschen, die im AHV-Alter eine Behinderung erleiden – sei es alters-, unfall- oder krankheitsbedingt – und auf Hilfsmittel und/oder personelle Assistenzen angewiesen sind, sehen sich mit Lücken in der Unterstützung konfrontiert. Im Rahmen der AHV ist der Anspruch auf Hilfsmittel deutlich geringer als zum Beispiel in der IV, und Assistenzbeiträge sind gänzlich ausgeschlossen. Ein exemplarisches Beispiel eines Hilfsmittels, welches nicht im Leistungskatalog der AHV zu finden ist, ist der Weisse Stock, welcher für die Mobilität und die Sicherheit im Alltag von Menschen mit Sehbehinderung zentral ist. Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) hat diese Problematik aufgegriffen und die Motion «Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch eine «smarte» Auswahl an Hilfsmitteln» sowie das Postulat «Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch Zugang zu Assistenzbeiträgen» eingegeben. Nun hat der Nationalrat die Anliegen am 15. Dezember 2022 behandelt. Die Motion wurde gutgeheissen und an den Ständerat überwiesen. Das Postulat ist ebenfalls angenommen worden, womit der Bundesrat beauftragt wird, zu prüfen, inwieweit die Ausrichtung von Assistenzbeiträgen auch an Personen im Rentenalter zu einer deutlichen Verbesserung der sozialen Absicherung führen könnte.

Eine gezielte Verbesserung der Versorgung mit Hilfsmitteln und die Gewährung von Assistenzbeiträgen auch im AHV-Alter können dazu führen, dass Menschen mit Seh- und Hörsehbehinderung in unserer alternden Gesellschaft möglichst lang selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

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