Begleitpersonen

Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit können unseren Fachstellen mitteilen, wenn sie eine freiwillige Begleitperson für einen Arztbesuch, einen Einkauf oder ähnliches benötigen. Wir bilden die freiwilligen Begleitpersonen umfassend aus, koordinieren und vermitteln ihre Einsätze und übernehmen die Spesen.

Ich engagiere mich für Betroffene und werde freiwillige Begleitperson!

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Ich habe keine Zeit, aber ich unterstütze die freiwillige Arbeit anderer!

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Beratung

An den sieben Fachstellen für Hörsehbehinderung und Taubblindheit des SZBLIND erhalten Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit und ihre Angehörigen Informationen und Beratung, wie der Alltag mit einer Hörsehbehinderung möglichst selbständig bewältigt werden kann.

Wir richten unsere Aufmerksamkeit auf die vorhandenen Ressourcen und darauf, was mit der doppelten Sinnesbehinderung noch möglich ist - und wir unterstützen, was sich an neuen Fähigkeiten zeigt. Mit diesem Angebot fördern wir das Selbstvertrauen betroffener Menschen. Ein wichtiges Thema ist die Kommunikation, die auf das Hör- und Sehvermögen abgestimmt sein muss. Hier braucht es häufig individuelle Lösungen, die auch der Gesprächssituation und Umgebung angepasst werden. Die Kommunikation mit dem Umfeld zu ermöglichen, ist eine der vielen Aufgaben unserer Fachpersonen.

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Das lässt sich sehen!

Damit Menschen mit einer Seh- und Hörsehbehinderung ein besseres Leben führen können, wird viel getan. Aktuellste Informationen dazu erhalten Sie hier!