Inklusionsinitiative unterstützen: den Weg für Menschen mit Behinderungen freimachen

1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen stossen in der Schweiz täglich auf zahlreiche Barrieren, die ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefährden. Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai läutet der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) die Unterschriftensammlung für die Inklusionsinitiative ein.

Als Mitglied von Inclusion Handicap, einer der Trägerorganisationen der Inklusionsinitiative, unterstützt der SZBLIND die Forderungen der Initiative. Jede Unterschrift trägt dazu bei, den Weg für Menschen mit Behinderungen freizumachen.

Menschen mit Behinderungen stehen in ihrem Alltag in unterschiedlichen Lebensbereichen vor Hürden: Weil nötige bauliche oder technische Anpassungen nicht vorgenommen werden, ist der Zugang etwa zu einem Arbeitsplatz, einer Ausbildung, zum ÖV, zur Arztpraxis oder zum Restaurant erschwert oder gar unmöglich. Eingeschränkt sind Menschen mit Behinderungen auch bei der Ausübung der politischen Rechte.

Dies zeigt sich am Beispiel der Inklusionsinitiative selbst: Die rund 260'000 stimmberechtigten Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung in der Schweiz können ihre Zustimmung für die Volksinitiative aufgrund von fehlenden rechtlichen Grundlagen nur handschriftlich geben und sind damit auf Hilfe angewiesen. Die politische Partizipation soll sich mit der Annahme der Inklusionsinitiative signifikant verbessern.

Auch Assistenzbeiträge sollen an weniger Bedingungen als heute geknüpft sein. Matthias Kuert, Abteilungsleiter Kommunikation und Politik bei Inclusion Handicap und Vorstandsmitglied des Trägervereins der Initiative, erklärt: «Wer heute mit über 65 Jahren eine Sehbeeinträchtigung entwickelt, kriegt gewisse Leistungen nicht bezahlt, weil die Erblindung altersbedingt ist. Wäre die Erblindung vor dem Eintritt ins Pensionsalter erfolgt, hätte die Person mehr Anrecht auf Unterstützung. Das ist unlogisch. Wir wollen, dass alle Betroffenen Hilfe bekommen können. Ein anderes Beispiel: Eine Person, die auf einen Gebärdensprachdolmetscher angewiesen ist, hat ein Anrecht auf 10 Stunden Übersetzungsleistung pro Monat. Damit schliesst man diesen Menschen de facto von einer Arbeitsstelle mit einer gewissen Verantwortung aus.»

Unterstützen Sie zusammen mit dem SZBLIND die Inklusionsinitiative! Jetzt den Weg für Menschen mit Behinderungen freimachen für mehr Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe: jetzt unterschreiben!

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Damit Menschen mit einer Seh- und Hörsehbehinderung ein besseres Leben führen können, wird viel getan. Aktuellste Informationen dazu erhalten Sie hier!