Erstmals können Menschen mit Sehbeeinträchtigung oder Blindheit ihre Stimme geheim und selbstbestimmt abgeben – ein Erfolg, dessen Ursprung in einer Initiative des SZBLIND und der Motion «Stimmgeheimnis. Ein Recht für alle» von 2022 liegt. Nach der Testphase ist ein schweizweiter Einsatz der Schablone geplant.
Für stimmberechtigte Menschen mit Sehbeeinträchtigung oder Blindheit war es bislang nur mit sehender Hilfe möglich, ihre politischen Rechte wahrzunehmen – das Stimmgeheimnis war nicht gewährleistet. Der SZBLIND entwickelte deshalb 2022 als Lösungsansatz einen Prototyp einer Abstimmungsschablone, die es Betroffenen ermöglicht, selbständig und geheim abzustimmen.
Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2025 kommt die von der Bundeskanzlei weiterentwickelte Schablone nun im Kanton Zürich erstmals offiziell zum Einsatz. Sie entstand in enger Zusammenarbeit mit Organisationen des Blindenwesens – darunter der SZBLIND und das B. Blinden- und Behindertenzentrum – und wurde für die Pilotphase bereitgestellt. Hintergrund ist die Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, die derzeit im Parlament hängig ist. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates sprach sich an seiner Sitzung von Mitte August einstimmig dafür aus, dass die Stimmabgabe für Blinde und Sehbehinderte nicht nur erleichtert, sondern auch tatsächlich ermöglicht werden soll. Der Nationalrat folgte in der Herbstsession einstimmig dem Vorschlag der Kommission. Anfang November wird sich die staatspolitische Kommission des Ständerates mit dem angepassten Gesetzesentwurf befassen.
Bestellung der Abstimmungsschablone
(eidgenössische Volksabstimmung vom 30. November 2025 in Zürich)