Der SZBLIND bietet eine Übersicht über regionale Abklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstellen. Wir helfen Ihnen, das passende Angebot zu finden.

  • Für eine medizinische Abklärung und Diagnosestellung sind Fachstellen aus Ophthalmologie/Orthoptik und Neuropsychologie zuständig.
  • Im vorschulischen Bereich, zum Teil auch noch im Kindergarten, sind die Beratungsstellen für Heilpädagogische Früherziehung für Kinder mit Sehbeeinträchtigungen zuständig – auch bei CVI.
  • Ab dem Kindergarteneintritt (4 Jahre) übernehmen in der Regel die Visiopädagogischen Dienste (VPD) bzw. die ambulante Beratung und Unterstützung (B+U) die Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Sehbeeinträchtigung – auch bei CVI. Je nach Kanton und Bedarf begleiten diese Stellen die Betroffenen und ihr Umfeld bis zum 18. bzw. 20. Lebensjahr.
  • Erwachsene mit CVI erhalten Unterstützung bei den Beratungsstellen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung oder bei Kliniken der Neurorehabilitation.

Unterstützung bei Sehbeeinträchtigung

Verzeichnis der Angebote in der Schweiz

Unterstützung bei Sehbeeinträchtigung - Zur Plattform!

Kantonale Stellen für Kinder mit CVI

Wir stellen Ihnen eine Liste mit Abklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstellen für Kinder und Jugendliche mit CVI in der Schweiz zur Verfügung. 

Fachgruppen

Wir stellen Adresslisten mit Fachpersonen, die in den verschiedenen Fachgebieten des Sehbehindertenwesens qualifiziert sind, zur Verfügung. Die Fachpersonen haben sich in Fachgruppen zusammengeschlossen.

Zu den Fachgruppen

Ablaufschema CVI

Wir stellen Ihnen ein Abschlaufschema zur CVI-Diagnose und Unterstützung von Kindern ab 6 Jahren in der Schweiz zur Verfügung.