Der SZBLIND bietet eine Übersicht über regionale Abklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstellen. Wir helfen Ihnen, das passende Angebot zu finden.
- Für eine medizinische Abklärung und Diagnosestellung sind Fachstellen aus Ophthalmologie/Orthoptik und Neuropsychologie zuständig.
- Im vorschulischen Bereich, zum Teil auch noch im Kindergarten, sind die Beratungsstellen für Heilpädagogische Früherziehung für Kinder mit Sehbeeinträchtigungen zuständig – auch bei CVI.
- Ab dem Kindergarteneintritt (4 Jahre) übernehmen in der Regel die Visiopädagogischen Dienste (VPD) bzw. die ambulante Beratung und Unterstützung (B+U) die Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Sehbeeinträchtigung – auch bei CVI. Je nach Kanton und Bedarf begleiten diese Stellen die Betroffenen und ihr Umfeld bis zum 18. bzw. 20. Lebensjahr.
- Erwachsene mit CVI erhalten Unterstützung bei den Beratungsstellen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung oder bei Kliniken der Neurorehabilitation.
Kantonale Stellen für Kinder mit CVI
Wir stellen Ihnen eine Liste mit Abklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstellen für Kinder und Jugendliche mit CVI in der Schweiz zur Verfügung.
Ablaufschema CVI
Wir stellen Ihnen ein Ablaufschema zum Prozess der CVI-Diagnosestellung und Unterstützung bei Kindern ab ca. 6 Jahren in der Schweiz zur Verfügung.
Das lässt sich sehen!
Damit Menschen mit einer Seh- und Hörsehbehinderung ein besseres Leben führen können, wird viel getan. Aktuellste Informationen dazu erhalten Sie hier!